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Die Erreichbarkeit bei der Voice over IP-Anwendung erfolgt durch die von den Providern vergebene Rufnummer an die Kunden. Diejenigen Kunden die nachweisbar ihren festen und regelmäßigen Wohnsitz in einer Stadt oder einem Landkreis haben, können eine Rufnummer mit der Vorwahl ihrer Stadt oder ihres Landkreises erhalten. Diese eingeschränkte Vergabe einer Ortsnetz-Rufnummer wurde durch die Bundesnetzagentur begrenzt. Möchte der Kunde eine Rufnummer, die mit der Vorwahl seiner Stadt oder seines Landkreises beginnt, so wird das sogar durch eine Schufaauskunft oder durch eine PIN-Unterschriftsprüfung bei der Post vorab überprüft. Die Begrenzung seitens der Bundesnetzagentur erfolgte aufgrund der Argumentation, dass der VoIP-Nutzer ja von jedem verfügbaren Internetanschluss Voice over IP-Telefonie vornehmen kann. Die grundsätzliche Zuweisbarkeit des Standortes, aufgrund derer eine Ortsnetz-Rufnummer vergeben wird, sei damit nicht mehr gegeben, wenn der IP-Nutzer keinen wirklichen Wohnsitz in diesem Ortsnetz-Bereich hat.

Weitaus verbreiteter ist die Vergabe von Rufnummern mit der Vorwahl 0180. Daneben gibt es noch eine spezielle Internetnummer, die mit der Vorwahl 032 beginnt. Nach der Vorwahl folgt dann die eigentliche Rufnummer des Kunden. Aus dieser Vorwahl ist dann direkt erkennbar, dass es sich um eine Voice over IP-Nummer handelt. Mit einer solchen Rufnummer ist auch der Eintrag in einem Online-Telefonbuch möglich. Aus Rufnummern mit den Vorwahlen 0180 oder 032 ist eine Standortbestimmung nicht möglich, weswegen auch die zuvor erläuterte Problematik bei der Anwahl von Notrufnummern besteht. Als weitere Möglichkeit gibt es noch das ENUM-Verfahren, das zuvor schon beschrieben wurde. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn der Kunde schon eine Rufnummer hat. ENUM kann dann bei Telefongesprächen überprüfen, ob die Rufnummer nur als Festnetzeintrag existiert oder es sich um einen VoIP-Anschluss handelt.

Dadurch können Kosten eingespart werden, da die Verbindung an einen VoIP-Anschluss meist günstiger ist. Der Kunde registriert somit sein IP-Telefon über Internet bei einem Provider seiner Wahl, der ihm ggfs. eine Rufnummer zuteilt. Dann ist der Kunde auch für eingehende Gespräche erreichbar. Die Anrufsignalisierung erfolgt über den Provider-Server. Die Gesprächsverbindungen werden unmittelbar zwischen den Endgeräten hergestellt, so dass der Server des Providers damit nicht belastet wird. Wenn der Angerufene einen anderen VoIP-Provider hat, muss der Server des VoIP-Anbieters des Anrufers die Nummer des Angerufenen in eine Internet-Adresse auflösen können. Die Voice over IP-Anbieter können außerdem untereinander Informationen über die Erreichbarkeit ihrer Kunden austauschen. Dies funktioniert ähnlich dem IP-Routing im Internet.

Webtipp: Rootserver Vergleich

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